Allgemeine Grundsätze
Zweck der Stiftung ist es
- Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, mildtätige Zwecke i.S.v. § 53 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung,
- Altenhilfe, Wissenschaft und Forschung,
- Kunst und Kultur,
- kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen,
- Sport,
- Heimatpflege,
- Völkerverständigung,
- Denkmalpflege,
- Naturschutz,
- Umweltschutz,
- öffentliches Gesundheitswesen,
in Sindelfingen zu entwickeln, zu fördern und/oder zu würdigen.
Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Aktivitäten und Projekte, die eine konkrete Verbesserung für die Bürger der Stadt Sindelfingen zur Folge haben. Dies geschieht vorzugsweise im Sinne einer Anschubfinanzierung nachhaltiger Projekte.
Generelle Förderkriterien
An die von der Bürgerstiftung Sindelfingen geförderten Projekte wird generell der Anspruch hoher Qualität und nachhaltiger Bedeutung gestellt. Die Projekte müssen klar den Förderrichtlinien der Stiftung entsprechen. Die Projekte setzen einen Bezug zur Stadt Sindelfingen voraus oder sollten im Besonderen für diese von Bedeutung sein.
Bei der Förderung gemeinnütziger Einrichtungen ist die Finanzkraft des Antragstellers zu berücksichtigen. Eigenmittel und Eigenleistungen sind in angemessenem Rahmen aufzubringen, weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie öffentliche Zuschüsse sind vorab auszuschöpfen.
Ausschlusskriterien
Ausgeschlossen von einer Förderung sind:
- Deckung von allgemeinen, laufenden oder wiederkehrenden Kosten.
- Förderung kommerzieller Einrichtungen und Veranstaltungen.
- Projekte mit religiöser und politischer Ausrichtung.
- Bereits durchgeführte Projekte.
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die in der Stadt Sindelfingen wohnen oder deren Aufgabenstellung speziell die Stadt Sindelfingen betrifft.
Mitglieder des Vorstandes und des Stiftungsrates der Stiftung sind nicht antragsberechtigt.
Anträge werden in schriftlicher Form direkt an die Bürgerstiftung Sindelfingen eingereicht. Die entsprechenden Kontaktdaten sind nachstehend aufgeführt.
Zur Antragstellung sind die hierfür vorgesehenen Formulare der Stiftung zu verwenden.
Diese können bei der Stiftung angefordert werden beziehungsweise stehen als Download auf der Website der Stiftung zur Verfügung.
Eine Gewährung von Förderung durch die Bürgerstiftung Sindelfingen erfolgt durch Entscheidung des Vorstands. Zu einer Entscheidungsfindung können von der Stiftung Empfehlungen oder fachliche Stellungnahmen eingeholt werden.
Es bestehen keine Rechtsansprüche auf Förderungen. Die Ablehnung eines beantragten Projektes kann ohne weitere Erläuterung von Seiten der Bürgerstiftung erfolgen.
Zuwendungsbescheide oder Ablehnungen erfolgen in schriftlicher Form durch die Bürgerstiftung. Es wird angestrebt, dass bei Interesse zur Förderung ein persönlicher Kontakt zu den Antragstellern aufgenommen wird, um sich vor Ort einen Eindruck vom Projekt zu verschaffen.Fachliche Voraussetzungen für die geplanten Projekte sind durch den Antragsteller zu erfüllen.
Eine Bewilligung kann mit Auflagen verbunden sein.
Finanzielle Förderungen können als Teilzahlungen erfolgen.
Für Sachleistungen ab 4000,00 Euro (brutto) sind in der Regel mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen und mit der Begründung für die Entscheidung dem Antrag beizulegen.
Der Geförderte verpflichtet sich der Bürgerstiftung jederzeit Auskunft über Stand und Verlauf des Projektes zu erteilen und der Bürgerstiftung Zugang zu den Veranstaltungsorten des Projektes zu gewähren.
Der Zuwendungsempfänger bestätigt den Empfang der Leistung und erklärt die ordnungsgemäße, dem Antrag und Zuwendungsbescheid entsprechende Verwendung.
Dafür ist der mit dem Zuwendungsbescheid versandte Vordruck der Stiftung unverzüglich nach Durchführung des Projekts zu verwenden.
Für alle Ausgaben sind die Belege im Original beizufügen.
Der Empfang von finanziellen Zuwendungen Dritter ist der Stiftung unter Angabe der zugeteilten Fördernummer schriftlich mitzuteilen.
Nach Abschluss eines Projekts ist der Bürgerstiftung zeitnah ein kurzer Abschlussbericht einzureichen. Der Abschlussbericht soll auch bei Durchführung durch externe Dienstleister eine kurze Stellungnahme der durchführenden Organisationen/Personen zum Ergebnis des Projekts beinhalten. Sofern Bilder über das Projekt vorhanden sind, sind diese dem Abschlussbericht beizufügen. Die Bilder dürfen von der Bürgerstiftung für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass für die Verwendung der eingereichten Bilder die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Der Abschlussbericht kann auch als Zwischenbericht eingefordert werden.
Bei falschen Angaben von Seiten der Zuwendungsempfänger , bei zweckfremder Verwendung oder bei Nichteinhaltung von Auflagen, ist die Stiftung berechtigt,
bewilligte Mittel nicht auszuzahlen, zu kürzen oder bereits ausgezahlte Zuwendungen nebst Zinsen zurückzufordern.
Die Bürgerstiftung Sindelfingen ist berechtigt über Fördermaßnahmen und Ergebnisse der Projekte zu berichten.
Der Geförderte verpflichtet sich das Logo der Bürgerstiftung in allen Projektdarstelllungen des geförderten Projekts nach außen hin unentgeltlich zu verwenden und auf die Förderung durch die Bürgerstiftung hinzuweisen (z.B. durch Aushänge an geeigneten Stellen in seinen Räumlichkeiten).
Nehmen Sie bitte bei Fragen die Möglichkeit einer telefonischen Beratung bei der Bürgerstiftung wahr.
